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Wozu dient eine
Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG?
Seit 2004 sind Kreditinstitute laut §24c
EStG verpflichtet, nach amtlich
vorgeschriebenem Muster eine
Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und
Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen
auszustellen, soweit entsprechende Daten
vorliegen.
Die Bescheinigung soll Ihnen nach der
Intention des Gesetzgebers das Ausfüllen der
Einkommensteuererklärung erleichtern, sofern
Sie darin Einnahmen aus Kapitalvermögen,
ausländische Einkünfte oder private
Veräußerungsgeschäfte zu deklarieren haben
(Anlagen KAP, AUS und SO). Die Verantwortung
für eine richtige und vollständige
Steuererklärung obliegt jedoch weiterhin
Ihnen als Steuerpflichtigen.
Wie bekomme ich eine
Jahresbescheinigung gemäß §24c EStG?
Sie erhalten von der DKB AB separate
Bescheinigungen für die bei der DKB AG
geführten Konten und Depots.
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