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Welche Freibeträge
gelten nach der Reduzierung seit 01.01.2007?
Mit Wirkung vom 01.01.2007 gelten neue
Maximalbeträge für Freistellungsaufträge.
Für Alleinstehende gelten 801 Euro für
gemeinsam veranlagte Ehepaare 1602 Euro als
Höchstgrenze.
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Bisher |
ab 01.01.2007 |
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Alleinstehende |
1.421 Euro |
801 Euro |
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Gemeinsam veranlagte Ehepaare |
2.842 Euro |
1.602 Euro |
Wie erfolgt die
Anpassung bereits bestehender
Freistellungsaufträge?
Die notwendige Reduzierung Ihrer bisherigen
Sparerfreibeträge bei der DKB AG wurde per
01.01.2007 automatisch vorgenommen. Dabei
wurden bisher in voller Höhe gestellte
Freibeträge auf die neuen maximalen Werte
geändert, d.h. von 1421 Euro bzw. 2842 Euro
auf 801 Euro bzw. 1602 Euro. Alle anderen
Freibeträge wurden ebenfalls pauschal auf
56,37% reduziert.
Wo erhalte ich das
Formular für einen Freistellungsauftrag?
Das Formular zum Freistellungsauftrag finden
Sie auf der Homepage der DKB AG im Bereich
Anträge und Änderungen. Der
Freistellungsauftrag muss im Original oder
als Fax bei der DKB AG eingereicht werden.
Hinweis: Es genügt ein Freistellungsauftrag
für alle Konten.
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