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Die meistgestellten Fragen zum kostenlosen DKB Cash Konto

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> 10. Freistellungsauftrag

     
 

Welche Freibeträge gelten nach der Reduzierung seit 01.01.2007?
Mit Wirkung vom 01.01.2007 gelten neue Maximalbeträge für Freistellungsaufträge. Für Alleinstehende gelten 801 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare 1602 Euro als Höchstgrenze.

  Bisher ab 01.01.2007
 
Alleinstehende 1.421 Euro 801 Euro
 
Gemeinsam veranlagte Ehepaare 2.842 Euro 1.602 Euro

Wie erfolgt die Anpassung bereits bestehender Freistellungsaufträge?
Die notwendige Reduzierung Ihrer bisherigen Sparerfreibeträge bei der DKB AG wurde per 01.01.2007 automatisch vorgenommen. Dabei wurden bisher in voller Höhe gestellte Freibeträge auf die neuen maximalen Werte geändert, d.h. von 1421 Euro bzw. 2842 Euro auf 801 Euro bzw. 1602 Euro. Alle anderen Freibeträge wurden ebenfalls pauschal auf 56,37% reduziert.

Wo erhalte ich das Formular für einen Freistellungsauftrag?
Das Formular zum Freistellungsauftrag finden Sie auf der Homepage der DKB AG im Bereich Anträge und Änderungen. Der Freistellungsauftrag muss im Original oder als Fax bei der DKB AG eingereicht werden.
Hinweis: Es genügt ein Freistellungsauftrag für alle Konten.

 
         
       
 

Ausführliche Informationen zum kostenlosen Girokonto der DKB

 

Weitere Informationen finden Sie unter Preise und Bedingungen

 

 

   

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