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Fernabsatzgesetz und freiwilliger Verhaltenskodex über

  vorvertragliche Informationen für wohnwirtschaftliche Kredite
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Am 08.12.2004 ist das Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen in Kraft getreten, welches die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht umsetzt. 

   
Das Gesetz dient dem Schutz der Verbraucher bei Vertragsabschlüssen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wozu auch der Vertragsabschluss auf dem Postwege mittels Briefverkehr gehört.
   
Das nachstehende Formblatt beinhaltet auch alle Angaben aus dem Europäischen Standardisierten Merkblatt. (Die europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und Verbraucherschutzorganisationen haben - begleitet von einer Empfehlung der EU-Kommission - am 5. März 2001 den so genannten Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber unterzeichnet.) Dieser sieht vor, Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu informieren. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden.
   

Die Beachtung des Verhaltenskodex ist freiwillig.

Unsere Bankpartner haben sich aber selbstverständlich zu seiner Einhaltung verpflichtet.

   
Verhaltenskodex Hier können Sie sich das Formblatt  "Verbraucherinformation im Fernabsatz mit integriertem Europäischer Verhaltenskodex" herunterladen.
 
 
       
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