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Am 08.12.2004 ist das
Gesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen in Kraft getreten,
welches die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
an Verbraucher in deutsches Recht umsetzt. |
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Das Gesetz dient dem Schutz der Verbraucher bei
Vertragsabschlüssen unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wozu auch der
Vertragsabschluss auf dem Postwege mittels Briefverkehr
gehört. |
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Das nachstehende Formblatt beinhaltet auch alle Angaben
aus dem Europäischen Standardisierten Merkblatt. (Die
europäischen kreditwirtschaftlichen Verbände und
Verbraucherschutzorganisationen haben - begleitet von
einer Empfehlung der EU-Kommission - am 5. März 2001 den
so genannten Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber
unterzeichnet.) Dieser sieht vor, Verbraucher, die einen
Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu
informieren. Hierdurch soll die Vergleichbarkeit von
Vertragsangeboten sowohl national als auch
grenzüberschreitend gefördert werden. |
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Die
Beachtung des Verhaltenskodex ist freiwillig. |
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Unsere Bankpartner
haben sich aber selbstverständlich zu seiner Einhaltung verpflichtet. |
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Hier
können Sie sich das Formblatt "Verbraucherinformation
im Fernabsatz mit integriertem Europäischer
Verhaltenskodex" herunterladen. |