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Zinsbindung |
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Gibt an, wie lange der vereinbarte Zinssatz gültig
ist. Die Zinsbindung ist nicht zu verwechseln mit
der Laufzeit des Darlehens, die angibt, bis wann das
Darlehen abgezahlt ist. |
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Zinsänderungsrisiko |
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Bei einem Gleitzinsdarlehen ist ein
Zinsänderungsrisiko gegeben, d.h. dass sich der
Zinssatz während der Laufzeit des Darlehens sinken
oder steigen kann. |
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Zusatzsicherheiten |
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Entweder durch Auslastung der Beleihungsgrenzen oder
evtl. nicht ausreichender Bonität werden zur Deckung
weitere Sicherheiten herangezogen. Zu den
gebräuchlichsten gehören Zusatzobjekte, Bürgschaften
von Banken, vom Arbeitgeber, Mitverpflichtungen von
Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus
Kapital- und Risikolebensversicherungen oder aus
Bausparverträgen sowie die Verpfändung von
Bankguthaben und Wertpapieren. |
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Zuteilung |
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Zeitpunkt, ab dem der Bausparer Anspruch auf
Gewährung eines Bauspardarlehens hat. Die Zuteilung
ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen
Bindungsfrist von 7 Jahren. |
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Zweckbestimmungserklärung |
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Vereinbarung zwischen Darlehensnehmer und
Darlehensgeber, durch die eine Verbindung zwischen
der Darlehensforderung und des als Sicherheit
eingetragenen Grundpfandrechts hergestellt wird. |
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Zwischenfinanzierung |
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Inanspruchnahme eines kurzfristigen Kredits, der zu
einem späteren Zeitpunkt durch Zweckbestimmte Mittel
abgelöst wird. Eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung
ist erforderlich, wenn z. B. die
Auszahlungsvoraussetzungen des langfristigen
Darlehens noch nicht erfüllt werden konnten, oder
der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt wurde. |
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