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Baugeld-Lexikon |
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Wertermittlung |
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Die Wertermittlung dient der Ermittlung des
Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den
Kaufpreis eines Hauses bildet, und der Ermittlung
des Beleihungswertes als Grundlage für die
Kreditgewährung. Unter Beleihungswert wird der
dauerhafte Wert bei ordnungsmäßiger Nutzung
verstanden. Der Beleihungswert ist ein zentraler
Begriff des Hypothekenkredites und dient der
Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der
längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank und
ist damit Teil der Kreditentscheidung. Während der
Verkehrswert im wesentlichen stichtagsbezogen
ermittelt wird, werden bei der
Beleihungswertermittlung die dauerhaften
Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge
zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt in der
Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen
soll. Zur Würdigung einer vorsichtigen Betrachtung
wird häufig ein Sicherheitsabschlag genommen. |
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Wohnfläche |
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Die Grundfläche von Wohnräumen ist nach den
Fertigmaßen zu ermitteln, und zwar für jeden Raum
einzeln. Voll anzurechnen sind nur Räume ab einer
lichten Höhe von mindestens 2 m, von 1m bis 2 m zur
Hälfte, unter 1 m nicht. Zubehörräume und außerhalb
der Wohnung liegende Räume zählen nicht dazu.
Dagegen werden zum Wohnbereich zählende Balkone,
Loggien, Terrassen, Dachterrassen, Schwimmbäder und
sonstige nach allen Seiten geschlossene Räume mit 50
Prozent der Wohnfläche zugerechnet. |
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Wohnrecht |
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Recht des Begünstigten, dass bei Verkauf der
Immobilie an einen Dritten diese an ihn zu gleichen
Bedingungen übertragen wird bzw. er seine Zustimmung
zum Verkauf geben muss. Ein Vorkaufsrecht wird im
Grundbuch Abt. II Lasten und Beschränkungen
eingetragen. |
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Wohnungseigentum |
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Eine Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt
werden. Diese Anteile können einzeln veräußert und
belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser
Anteile nennt man Wohnungseigentum, sofern es sich
dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt.
Wohnungseigentum beinhaltet Sondereigentum an
bestimmten Wohnräumen sowie Miteigentum am
Grundstück zu bestimmten Teilen - die genaue
Aufteilung regelt die Teilungserklärung. |
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Wohnungsgrundbuch |
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Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes
Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden
der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das
zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und
als Beschränkung des Miteigentums die
Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer
eingetragen. |
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| © hypopool Finanzberatung GmbH, Hannover |
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