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Baugeld-Lexikon

   
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Wertermittlung Wohneigentumsquote Wohnfläche
Wohnrecht Wohnungseigentum Wohnungsgrundbuch
 

 

Wertermittlung nach oben
Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der häufig die Grundlage für den Kaufpreis eines Hauses bildet, und der Ermittlung des Beleihungswertes als Grundlage für die Kreditgewährung. Unter Beleihungswert wird der dauerhafte Wert bei ordnungsmäßiger Nutzung verstanden. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank und ist damit Teil der Kreditentscheidung. Während der Verkehrswert im wesentlichen stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt, da das bewertete Objekt in der Regel für viele Jahre als Kreditsicherheit dienen soll. Zur Würdigung einer vorsichtigen Betrachtung wird häufig ein Sicherheitsabschlag genommen.

 

Wohneigentumsquote nach oben
Prozentualer Anteil der von Eigentümern selbstgenutzten Wohneinheiten am Gesamtbestand der Wohnungen.

 

Wohnfläche nach oben
Die Grundfläche von Wohnräumen ist nach den Fertigmaßen zu ermitteln, und zwar für jeden Raum einzeln. Voll anzurechnen sind nur Räume ab einer lichten Höhe von mindestens 2 m, von 1m bis 2 m zur Hälfte, unter 1 m nicht. Zubehörräume und außerhalb der Wohnung liegende Räume zählen nicht dazu. Dagegen werden zum Wohnbereich zählende Balkone, Loggien, Terrassen, Dachterrassen, Schwimmbäder und sonstige nach allen Seiten geschlossene Räume mit 50 Prozent der Wohnfläche zugerechnet.

 

Wohnrecht nach oben
Recht des Begünstigten, dass bei Verkauf der Immobilie an einen Dritten diese an ihn zu gleichen Bedingungen übertragen wird bzw. er seine Zustimmung zum Verkauf geben muss. Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch Abt. II Lasten und Beschränkungen eingetragen.

 

Wohnungseigentum nach oben
Eine Immobilie kann in mehrere Anteile aufgeteilt werden. Diese Anteile können einzeln veräußert und belastet werden. Das Alleineigentum an einem dieser Anteile nennt man Wohnungseigentum, sofern es sich dabei um zu Wohnzwecken dienende Räume handelt.
Wohnungseigentum beinhaltet Sondereigentum an bestimmten Wohnräumen sowie Miteigentum am Grundstück zu bestimmten Teilen - die genaue Aufteilung regelt die Teilungserklärung.

 

Wohnungsgrundbuch nach oben
Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.

 

 

 

 

 

 

 
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