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Baugeld-Lexikon |
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Teileigentum |
nach oben |
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Sondereigentum an nicht zu wohnzwecken dienenden
Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem
Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen
Eigentum zu dem es gehört. Es unterscheidet sich vom
Wohnungseigentum nur durch seine Zweckbestimmung. |
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Teilungserklärung |
nach oben |
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Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem
Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in
Miteigentumsanteile aufgeteilt und mit jedem
Miteigentumsanteil das Sondereigentum an bestimmten
Räumlichkeiten des vorhandenen Gebäudes oder von
noch zu errichtenden Gebäuden verbunden sein soll.
Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen
Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es
möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig zu
belasten. Die Teilungserklärung gibt u. a. Auskunft
darüber welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil-
bzw. Gemeinschaftseigentum sind. |
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Tilgung |
nach oben |
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Rückzahlung eines Darlehens. In der Regel wird ein
Tilgungssatz von einem Prozent plus ersparter Zinsen
vereinbart. |
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Tilgungsaussetzung |
nach oben |
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Vereinbarung, die Tilgung gegen Abtretung der
Ansprüche aus Bausparverträgen oder einer
Kapitallebensversicherung auszusetzen
(Tilgungsersatz). Für die Dauer der
Tilgungsaussetzung erhält die Bank nur die
vereinbarten Zinsen, hat aber Anspruch die in den
Tilgungsersatzverträgen angesammelten Guthaben.
Tilgungsaussetzung kann unter Umständen bei
vermieteten Objekten sinnvoll sein. |
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Tilgungsplan |
nach oben |
Zeitliche Darstellung des Verlaufes eines Darlehens
von dessen Auszahlung bis zur planmäßigen
Rückführung. Der Tilgungsplan gibt Auskunft über die
Höhe der monatlichen Rate, den in der Rate
enthaltenen Zins- und Tilgungsanteil und über die
Restschuld. Die Darstellung ist sowohl auf
monatlicher als auch auf jährlicher Basis möglich.
Der Tilgungsplan kann nur für die Zeit der
Zinsbindung exakte Zahlen liefern. Danach werden
vielfach gleichbleibende Zinssätze bis zum
Laufzeitende unterstellt. Mit Vereinbarung einer
neuen Zinsfestschreibung ist ein aktualisierter
Tilgungsplan notwendig. |
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Tilgungssurrogat |
nach oben |
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Andere Bezeichnung für Tilgungsersatz. Wird nur bei
Tilgungsaussetzung vereinbart. Beispiele für solche
Surrogate sind: Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder
Investmentfonds. |
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Tilgungsverrechnung |
nach oben |
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Gibt Auskunft über den Zeitpunkt zu dem die
vereinbarte Tilgung mit dem restlichen
Darlehensbetrag verrechnet wird. ( z.B. "sofortige
Tilgungsverrechnung" - die Zahlung wird entsprechend
dem Eingang sofort mit der Restschuld verrechnet.) |
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Treuhandauszahlung |
nach oben |
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Treuhandauszahlungen sind Zahlungen an
vertrauenswürdige Dritte mit der Auflage, über das
Geld nur zu verfügen, wenn die vom Zahlenden
gemachten Auflagen erfüllt sind. Zu den wichtigsten
Treuhandzahlungen gehören Zahlungen auf ein
Notaranderkonto und Zahlungen an Banken. Letztere
werden häufig bei Umschuldungen eingesetzt. Hier
zahlt die Bank an das abzulöende Kreditinstitut mit
der Auflage, nur gegen Abtretung oder Löschung der
für das abzulösende Institut eingetragenen
Grundschuld über das Geld zu verfügen. |
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| © hypopool Finanzberatung GmbH, Hannover |
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