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Schätzung |
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Auch: Taxe, Wertgutachten. Aufgrund gesetzlicher
Vorschriften benötigt die finanzierende Bank zur
Ermittlung des Beleihungswerts eines Objekts die
Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z. B.
die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf
errichteten Gebäudes und der erzielte oder
erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen
Marktverhältnisse berücksichtigt. |
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Schlüsselfertig |
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Beim Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie braucht
sich der Bauherr nicht um die Fertigstellung zu
kümmern. Er hat von der Planung bis zur
vollständigen Fertigstellung nur einen
Ansprechpartner, zum Beispiel einen Bauträger oder
Generalunternehmer. |
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Schufa |
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Abkürzung von: Schutzgemeinschaft für Allgemeine
Kreditsicherung
Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen
Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität
der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den
Banken auf Anfrage zur Verfügung -
selbstverständlich unter der strengen Beachtung des
Datenschutzes. |
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Schuldnertausch |
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ist der im Einvernehmen aller Vertragsparteien
vorgenommene Eintritt eines neuen Darlehensnehmers
in einen bestehenden Darlehensvertrag unter
gleichzeitigem Ausscheiden des bisherigen
Darlehensnehmers. Die Schuldübernahme bedarf der
Zustimmung der Bank. Die Zustimmung wird in der
Regel gegeben, sofern der neue Schuldner
hinsichtlich seiner Bonität mindestens genau so gut
steht wie der bisherige Kreditnehmer. |
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Selbstauskunft |
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Bei der Selbstauskunft handelt es sich um ein vom
Kreditgeber vorbereitetes Formular, welches vom
Antragsteller auszufüllen ist. Im wesentlichen
werden Fragen zur Einkommens- und Vermögenssituation
gestellt. Für den Kreditgeber sind diese
Informationen notwendige Voraussetzung, um die
Kreditwürdigkeit zu prüfen und somit über die
Vergabe des Kredites entscheiden zu können. Die vom
Antragsteller abgegebenen Angaben müssen durch
entsprechende Dokumente (Kontoauszüge,
Gehaltsabrechnung, Einkommensteuerbescheide, usw.)
nachgewiesen werden. |
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Sicherungshypothek |
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Die Sicherungshypothek ist eine streng akzessorische
Hypothek, die unbedingt an ein Bestehen der
Forderung geknüpft ist. Die Sicherungshypothek ist
nicht verkehrsfähig und daher kein geeignetes
Kreditsicherungsmittel. Praktische Bedeutung hat sie
als Zwangshypothek, die ein Gläubiger (z.B.
Handwerker) wegen einer titulierten Forderung gegen
den Willen des Eigentümers ins Grundbuch eintragen
lassen kann. |
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Sonderabschreibung
/ Sonder-Afa |
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Abschreibung zu erhöhten Sätzen. Der Begriff bezieht
sich meist auf die besondre Regelung der
Abschreibung für vermietete Objekte in den neuen
Bundesländern (Grundlage: Fördergebietsgesetz). Von
1991 bis 1996 betrug der Abschreibesatz 50 Prozent
innerhalb von 1 bis fünf Jahren, von 1997 bis Ende
1998 konnten nur noch bis zu 25 Prozent für Wohn-,
20 Prozent für Gewerbeimmobilien beziehungsweise 40
Prozent bei Modernisierungsobjekten abgeschrieben
werden. |
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Sonderausgaben |
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Bestimmte Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die
steuermindernd von den Einkünften abgesetzt werden
dürfen (z. B. Kosten vor Bezug eines Eigenheims
Vorkosten , Aufwendungen für die Altersvorsorge). |
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Sondereigentum |
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Ist ein dem Volleigentum weitestgehend
gleichgestelltes Recht an einer Wohnung. Der
Sondereigentümer kann über sein Eigentum
grundsätzlich frei verfügen. |
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Spekulationsfrist |
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Frist, nach deren Ablauf der Erlös aus dem Verkauf
einer Kapitalanlage steuerfrei ist. Bei Immobilien
beträgt die Frist 10 Jahre, bei offenen
Immobilienfonds und Immobilienaktien ein Jahr. |
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Substanzwert |
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Wert einer Immobilie, ausgedrückt als derjenige
Geldbetrag, der notwendig wäre, um das Grundstück zu
kaufen und die Immobilie neu zu errichten. Abgezogen
wird der Wertverlust durch Abnutzung. Nicht
berücksichtigt hierbei wird der Ertragswert der
Immobilie. Substanzwert und Marktwert sind deshalb
meist unterschiedlich hoch. |
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