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Baugeld-Lexikon

   
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Pfandbriefe Preisangabenverordnung Prolongation
 

 

Pfandbriefe nach oben
Von Hypothekenbanken ausgegebene festverzinsliche Wertpapiere, die der Mittelbeschaffung ( Refinanzierung ) für Darlehen sowohl im Wohnungsbau als auch im gewerblichen Baubereich dienen. Pfandbriefe, die der Refinanzierung von Hypothekendarlehen dienen, müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften jederzeit in gleicher Höhe durch erststellige Hypotheken mit mindestens gleichem Zinssatz gedeckt sein. Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, d.h. sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften und gelten daher als sehr sichere Anlage. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften übernimmt ein Treuhänder.

 

Preisangabenverordnung nach oben
(PAngV) Seit 1985 als Verbraucherschutz in Kraft. Verpflichtung in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preis- bzw. Kosten aufzuführen. Darüber hinaus auch Angabe des Effektivzinses für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen.

 

Prolongation nach oben
Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens.
Im Gegensatz zur Umfinanzierung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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