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Nachrangfinanzierung |
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Darlehen, das im Rang (Rangstelle) nach bereits
bestehenden Grundpfandrechten abgesichert wird.
Wegen des höheren Risikos für den Darlehensgeber
werden Nachrangfinanzierungen in der Regel teurer
angeboten als erststellige Finanzierungen. |
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Nebenleistung |
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Nebenleistungen sind alle über die Zins- und
Tilgungsleistungen hinausgehenden
Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie
z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten,
Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren. |
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Nennbetrag |
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Der Nennbetrag gibt einen Betrag an, der folgende
Werte beinhaltet:
Nettokreditbetrag zzgl. eventueller
Bearbeitungsgebühren, zzgl. einer eventueller
Restschuldversicherung. Die Zinsen sind noch nicht
berücksichtigt. Falls diese ebenfalls mit addiert
werden, spricht man vom Gesamtkreditbetrag. |
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Negativbescheid |
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Bescheinigung des Amtes zur Regelung offener
Vermögensfragen mit der Feststellung, dass keine
vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück
geltend gemacht werden (Neue Bundesländer). Dieser
Bescheid muss vor Bestellung einer Grundschuld
meistens vorliegen. |
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Negativerklärung |
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Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit
einer relativ geringen Darlehenshöhe (z.B. 10 T€)
Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der
Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht durch
Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes oder
durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an Dritte
zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Sie wird
statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt. |
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Nichtabnahmeentschädigung |
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Entgelt, das bei Nichtabnahme des Darlehens zu
zahlen ist. Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem
Ausgleich des Schadens, der der Bank vor allem
dadurch entsteht, dass sie die für das Darlehen
vorgesehenen Mittel bereits beschafft hatte und ist
wie eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. |
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Nießbrauch |
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Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs
zugunsten einer bestimmten Person, welche diese
berechtigt, aus der Immobilie entsprechende
Nutzungen zu erhalten. Dieses Recht macht
normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es den
Käufer von der Nutzung ausschließen würde. |
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Nominalzinssatz |
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Der Nominalzinssatz ist der auf den Nominalbetrag
des Darlehens bezogene Prozentsatz, mit dem ein
Darlehen verzinst wird. Der Nominalzinssatz wird bei
Annuitätendarlehen meist per anno (pro Jahr)
angegeben. |
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Notarbestätigung |
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Schriftliche Bestätigung des Notars gegenüber der
Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der
Grundschuld keine sonstigen Anträge beim zuständigen
Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Die
Notarbestätigung ermöglicht die vorzeitige
Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im
Grundbuch vollzogen ist, da der Notar durch diese
Bestätigung die Gewähr für den rangrichtigen Vollzug
übernimmt. |
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