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Baugeld-Lexikon |
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Maklercourtage |
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Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB) Wird ein
Grundstück durch eine Makler vermittelt , ist eine
Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision wird
frei vereinbart. Übliche Provisionssätze :
Grundstücksvermittlung und auch Ein und
Mehrfamilienhäuser 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises. |
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Mietspiegel |
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Übersicht über die Wohnungsmieten in einer Stadt
oder Gemeinde, erstellt meist von der Baubehörde
unter Mitwirkung von außerbehördlichen Experten und
Verbänden, wird alle zwei Jahre aktualisiert.
Aufgeführt ist der Durchschnittswert der Mietpreise,
die in den letzten drei Jahren durch
Neuvereinbarungen oder Mieterhöhungen zustande
kamen. Der Mietspiegel führt verschiedene
Durchschnittsmieten je nach Lage, Ausstattung, Größe
und Baujahr der Wohnungen auf. |
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Mitantragsteller |
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Der Mitantragsteller haftet selbstschuldnerisch wie
der Antragsteller. Der Mitantragsteller ist sofort
zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner
bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht
zahlt. |
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Miteigentumsanteil |
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In der Teilungserklärung wird nach freiem Ermessen
die Größe der M. festgelegt. Eine Übereinstimmung
zwischen dem Wert der einzelnen Wohnungen und ihrem
Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum ist nicht
erforderlich. Allerdings ist die Verbindung eines M.
mit einem Sondereigentum erforderlich. |
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Mitschuldner |
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Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als
Gesamtschuldner zusammen mit einem anderen Schuldner
haftet. |
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Modernisierung |
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Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines
bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des
Grundrisses oder der Ausstattung an moderne
Anforderungen. Im Gegensatz zur Modernisierung dient
die Instandhaltung (Renovierung) lediglich der
Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen
baulichen Zustands. Sowohl Modernisierungen als auch
Renovierungen können mit Darlehen von
Hypothekenbanken finanziert werden. Steuerlich
absetzbar und staatlich gefördert sind bei
eigengenutzten Immobilien nur bestimmte
Modernisierungsmaßnahmen. Nähere Auskünfte erteilen
die örtlichen Ämter für Wohnungsbau oder die
Finanzämter. Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus. |
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| © hypopool Finanzberatung GmbH, Hannover |
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