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Baugeld-Lexikon

   
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Maklercourtage Mietspiegel Mitantragsteller
Miteigentumsanteil Mitschuldner Modernisierung
 

 

Maklercourtage nach oben
Maklerprovision ( §§ 652 ff. BGB) Wird ein Grundstück durch eine Makler vermittelt , ist eine Provision zu zahlen. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart. Übliche Provisionssätze : Grundstücksvermittlung und auch Ein und Mehrfamilienhäuser 3 bis 6 Prozent des Kaufpreises.

 

Mietspiegel nach oben
Übersicht über die Wohnungsmieten in einer Stadt oder Gemeinde, erstellt meist von der Baubehörde unter Mitwirkung von außerbehördlichen Experten und Verbänden, wird alle zwei Jahre aktualisiert. Aufgeführt ist der Durchschnittswert der Mietpreise, die in den letzten drei Jahren durch Neuvereinbarungen oder Mieterhöhungen zustande kamen. Der Mietspiegel führt verschiedene Durchschnittsmieten je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnungen auf.

 

Mitantragsteller nach oben
Der Mitantragsteller haftet selbstschuldnerisch wie der Antragsteller. Der Mitantragsteller ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht zahlt.

 

Miteigentumsanteil nach oben
In der Teilungserklärung wird nach freiem Ermessen die Größe der M. festgelegt. Eine Übereinstimmung zwischen dem Wert der einzelnen Wohnungen und ihrem Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum ist nicht erforderlich. Allerdings ist die Verbindung eines M. mit einem Sondereigentum erforderlich.

 

Mitschuldner nach oben
Ein Darlehensnehmer, zumeist Ehegatte, der als Gesamtschuldner zusammen mit einem anderen Schuldner haftet.

 

Modernisierung nach oben
Verbesserung des Wohn- oder Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes durch Anpassung z. B. des Grundrisses oder der Ausstattung an moderne Anforderungen. Im Gegensatz zur Modernisierung dient die Instandhaltung (Renovierung) lediglich der Erhaltung oder Wiederherstellung des vorhandenen baulichen Zustands. Sowohl Modernisierungen als auch Renovierungen können mit Darlehen von Hypothekenbanken finanziert werden. Steuerlich absetzbar und staatlich gefördert sind bei eigengenutzten Immobilien nur bestimmte Modernisierungsmaßnahmen. Nähere Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungsbau oder die Finanzämter. Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus.

 

 

 

 

 

 

 
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