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Baugeld-Lexikon

   
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Katasterpapiere Kapitallebensversicherung Kappungsgrenze
Kommunaldarlehen Konditionen Kreditvermittlungskosten
Kündigung    
 

 

Katasterpapiere nach oben
Bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführte Verzeichnisse mit den "technischen" Daten der Grundstücke einer Gemeinde. Die Katasterämter erstellen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und amtliche Lagepläne (Flurkarten), die gebührenpflichtig eingesehen oder angefordert werden können.

 

Kapitallebensversicherung nach oben
Kombination aus langfristigem Sparvertrag und einer Risikolebensversicherung. Stirbt der Versicherte, zahlt die Versicherung die gesamte Versicherungssumme plus angesammelter Überschüsse an die bezugsberechtigten Personen aus.

 

Kappungsgrenze nach oben
In 1983 eingeführter Prozentsatz zur Begrenzung des Mietzinsanstiegs bei frei finanzierten Wohnungen. Innerhalb von drei Jahren darf der Mietzins nicht mehr als die Kappungsgrenze steigen. Zur Zeit beträgt sie 30 Prozent. Die Regierung plant 20 Prozent.

 

Kommunaldarlehen nach oben
Kommunaldarlehen sind Kredite, die an Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Bund, Länder, Gemeinden) gewährt - echte Kommunalkredite - oder durch diese verbürgt - unechte Kommunalkredite - werden.

Die Bonität der Schuldner ist in der Regel einwandfrei, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen und mit dem Steueraufkommen, daher werden Kommunaldarlehen meist blanko, d.h. ohne Sicherheitenstellung gewährt.

 

Konditionen nach oben
Konditionen zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im allgemeinen rechnet man hierzu: Nominalzins, Auszahlungskurs, Dauer der Zinsfestschreibung, Tilgungssatz und Tilgungsbeginn (Tilgung), Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren. Nur aus dem sorgfältigen Vergleich aller Einzelkonditionen lässt sich ein aussagekräftiges Ergebnis ermitteln. Problematik des Effektivzinses. Von den Konditionen zu unterscheiden sind die Allgemeinen Darlehensbedingungen, die die sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer regeln.

 

Kreditvermittlungskosten nach oben
können durch einen Vermittler (Makler) entstehen, der einen Kredit für einen Kunden vermittelt. Sofern diese Kosten nicht von dem Kreditinstitut getragen werden, sondern vom Kunden, muss dieser über die entstehenden Kosten unterrichtet werden.

 

Kündigung nach oben
Einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages. Hypothekendarlehen der Hypothekenbanken sind seitens der Bank bei vertragsgemäßer Abwicklung unkündbar. Der Kunde kann dagegen das Darlehen zu bestimmten vertraglich vereinbarten Terminen schriftlich kündigen, in der Regel bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Bei vorzeitiger Kündigung seitens des Kreditnehmers ist die Bank berechtigt ein Aufhebungsentgelt zu erheben, dessen Berechnungsmethode vom BGH festgeschrieben ist. Bei Zinsfestschreibungen größer 10 Jahren, kann der Darlehensnehmer nach Ablauf von 10 Jahren nach § 609a BGB kündigen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden darf.

 

 

 

 

 

 
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