Kosten, die für die Instandhaltung einer Immobilie
zu veranschlagen sind, z.B. für Heizung, Fahrstuhl,
etc.
Instandhaltungskosten gehören wie die
Verwaltungskosten und das Mietausfallwagnis zu den
nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten, die von
der Bruttokaltmiete abgezogen werden, und mindern so
den ansetzbaren Mietertrag bei der
Ertragswertermittlung einer Immobilie. |