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Baugeld-Lexikon |
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Darlehensvertrag |
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Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer
bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag
unterliegt keinen Formvorschriften. In der Praxis
sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des
Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das
Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die
Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch
Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den
Kunden zustande. Im Darlehensvertrag werden
u.a. die Darlehenshöhe, die Konditionen die Art der
Besicherung ( Sicherheiten ) sowie die zugrunde
liegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen
vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch
Bestellung einer Grundschuld gesichert. |
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Disagio / Damnum |
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| Das Damnum oder Disagio bezeichnet
eine Zinsvorauszahlung des Darlehensnehmers bei
Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Art der
Leistung wird üblicherweise mit dem
Darlehensauszahlungsanspruch verrechnet. Das
bedeutet, dass der Darlehensnehmer, der ein Damnum
vereinbart, nur die um das Damnum verminderte
Darlehenssumme ausgezahlt bekommt – nicht die vollen
100 %. Vorteil ist, dass sich der zu zahlende
Nominalzins verringert. Das Damnum kann nur bei
vermieteten Immobilien voll steuerlich abgesetzt
werden. Ob allerdings wirklich ein steuerlicher
Nutzen entsteht, ist sorgfältig zu prüfen - gerade
bei vermieteten Immobilien, bei denen die
Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht
werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt. In
der Regel kann ein Damnum von bis zu 10 % der
Darlehenssumme vereinbart werden. |
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