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Baugeld-Lexikon

   
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Darlehen Darlehensvertrag Disagio / Damnum
 

 

Darlehen nach oben
Endgeldliche Überlassung von Geld oder andere vertretbare Sachen durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

 

Darlehensvertrag nach oben
Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Darlehensvertrag unterliegt keinen Formvorschriften. In der Praxis sind zwei Verfahren für das Zustandekommen des Vertrages zu unterscheiden. Entweder kommt das Darlehen durch einen Darlehensantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank oder durch Finanzierungsangebot der Bank und Annahme durch den Kunden zustande. Im Darlehensvertrag  werden u.a. die Darlehenshöhe, die Konditionen die Art der Besicherung ( Sicherheiten ) sowie die zugrunde liegenden Allgemeinen Darlehensbedingungen vereinbart. Baufinanzierungsdarlehen werden durch Bestellung einer Grundschuld gesichert.

 

Disagio / Damnum nach oben
Das Damnum oder Disagio bezeichnet eine Zinsvorauszahlung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Art der Leistung wird üblicherweise mit dem Darlehensauszahlungsanspruch verrechnet. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer, der ein Damnum vereinbart, nur die um das Damnum verminderte Darlehenssumme ausgezahlt bekommt – nicht die vollen 100 %. Vorteil ist, dass sich der zu zahlende Nominalzins verringert. Das Damnum kann nur bei vermieteten Immobilien voll steuerlich abgesetzt werden. Ob allerdings wirklich ein steuerlicher Nutzen entsteht, ist sorgfältig zu prüfen - gerade bei vermieteten Immobilien, bei denen die Schuldzinsen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, ist es fraglich, ob es sich lohnt. In der Regel kann ein Damnum von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbart werden.

 

 

 

 

 
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